AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Career Center Universität Wien GmbH (FN 201097g)
Stand: 26. August 2026
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle Leistungen, die die Career Center Universität Wien GmbH (in der Folge „Career Center“) gegenüber Unternehmer*innen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG (in der Folge „Kund*innen“) erbringt. Erfasst sind insbesondere Beratungsleistungen, Employer Branding, Recruiting und Personalsuche, die Organisation und Durchführung von Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen, die Bereitstellung digitaler Plattform- und SaaS-Leistungen, Recruiter*innenkonten, Inserat- und Unternehmensprofilbuchungen, Feed-Übernahmen, Job-Alerts, Bewerbungsübermittlungen sowie vereinbarte Zusatzmodule. Die Unternehmereigenschaft ist bei Online-Buchungen wahrheitsgemäß zu bestätigen. Fettgedruckte Hervorhebungen dienen ausschließlich der besseren Orientierung.
Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zu Kund*innen. Für Bewerber*innen, Teilnehmer*innen und sonstige Nutzer*innen der Jobplattform gelten die jeweils bereitgestellten Nutzungs- bzw. Teilnahmebedingungen. Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge: (i) individuell ausgehandelte Vereinbarungen, (ii) die Auftragsbestätigung bzw. das konkrete Angebot, (iii) produktspezifische Bedingungen und (iv) diese AGB. Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund*innen gelten nur, wenn Career Center ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Schweigen, Leistungserbringung oder die widerspruchslose Entgegennahme von Leistungen gelten nicht als Zustimmung zu entgegenstehenden Bedingungen.
Diese AGB gelten für künftige Geschäfte nur, wenn Career Center bei dem jeweiligen Vertragsschluss auf sie hinweist und sie den Kund*innen vor Abgabe ihrer Vertragserklärung zugänglich macht. Die jeweils aktuelle, mit Versionsdatum versehene Fassung ist dauerhaft unter https://careercenter.univie.ac.at/agb abrufbar. Änderungen gelten grundsätzlich nur für nach ihrem Inkrafttreten geschlossene Verträge; Änderungen laufender Dauerschuldverhältnisse bedürfen einer gesonderten vertraglichen Grundlage.
Abweichende Zusagen und Vereinbarungen sind für Career Center verbindlich, wenn sie von vertretungsbefugten Personen abgegeben oder von Career Center in Textform bestätigt werden. Gesetzliche Vertretungs- und Anscheinsvollmachten bleiben unberührt.
Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Soweit möglich, wird eine inklusive Schreibweise verwendet.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Produktdarstellungen, Preislisten und sonstige Informationen von Career Center sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden, eine Einladung an Kund*innen zur Abgabe eines Angebots. Bei Online-Buchungen gibt die Kund*in durch Betätigung des entsprechend bezeichneten Bestellbuttons ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Annahme in Textform, insbesondere per E-Mail, durch Freischaltung des gebuchten Produkts oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Kund*in ist an ihr Angebot sieben Tage gebunden, sofern im Angebot oder Bestellprozess keine andere Bindungsfrist ausgewiesen ist.
Für Inhalt und Umfang der Leistung sind die individuell getroffenen Vereinbarungen, die Auftragsbestätigung, die bei der Bestellung angezeigte Produktbeschreibung und die nach § 1 Abs. 2 geltende Vertragshierarchie maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform bestätigt werden; zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
An Unterlagen, Konzepten, Präsentationen, Texten, Gestaltungen und sonstigen Arbeitsergebnissen von Career Center verbleiben die Urheber- und sonstigen Schutzrechte bei Career Center bzw. den jeweiligen Rechteinhaber*innen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält die Kund*in nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die ausdrücklich überlassenen Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Weitergehende Nutzungen, Bearbeitungen, Vervielfältigungen oder Weitergaben bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Rückgabe- und Löschungspflichten gelten nicht, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Beweissicherungsinteressen, zulässige Backups oder vereinbarte Archivierungen entgegenstehen; für personenbezogene Daten sind die einschlägigen Datenschutzregelungen maßgeblich.
Produktspezifische oder auftragsbezogene Sonderbestimmungen gelten für den jeweils bezeichneten Leistungsumfang. Regelungen, die ihrer Natur nach über die Leistungserbringung hinaus fortgelten – insbesondere zu Entgelt, Vertraulichkeit, Datenschutz, Nutzungsrechten, Haftung, Gewährleistung und Rechtsdurchsetzung –, bleiben auch nach Vertragsende wirksam.
§ 3 Preise
Alle von Career Center genannten Preise, einschließlich Bearbeitungs-, Produktions- und Druckkosten, verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarung netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben.
Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern in Angebot, Produktbeschreibung oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Währung angegeben ist.
Career Center ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, vereinbarte Entgelte anzupassen, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare, von Career Center nicht beherrschbare und für die Leistungserbringung unmittelbar relevante Kostenbestandteile – insbesondere kollektivvertragliche Lohnkosten, Fremdleistungs- oder Infrastrukturkosten – steigen oder sinken. Die Anpassung darf nur im Ausmaß der nachgewiesenen Kostenänderung erfolgen; bereits bei Vertragsschluss vorhersehbare oder bereits eingepreiste Änderungen bleiben außer Betracht. Career Center kündigt eine Erhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Bei einer wesentlichen Erhöhung kann die Kund*in das betroffene Dauerschuldverhältnis bis zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben berücksichtigt.
Maßgeblich sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Online-Bestellprozess ausgewiesenen Preise. Preislisten werden mit Versionsdatum bereitgestellt und, soweit sie Vertragsbestandteil sein sollen, der Kund*in vor Vertragsschluss zugänglich gemacht. Die für eine Online-Buchung angezeigte Preisfassung wird zum Vertrag dokumentiert.
II. Besondere Vertragspflichten
§ 4 Hauptleistung
Der konkrete Vertrag kann eine oder mehrere der folgenden Leistungsgruppen umfassen: (i) Employer Branding, Recruiting und Personalsuche, (ii) Leistungen der Jobplattform, insbesondere Recruiter*innenkonten, Inserate, Unternehmensprofile, Feed-Übernahmen und Bewerbungsübermittlungen, (iii) Veranstaltungen, (iv) Beratungsleistungen sowie (v) Druck-, Medien- und Gestaltungsleistungen. Der jeweils geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem konkreten Angebot, der Auftragsbestätigung, der Produktbeschreibung und allfälligen produktspezifischen Bedingungen.
Für die Angebote Lange Nacht der Unternehmen (LNU) und Jussuccess gelten ergänzend die jeweils gesondert bereitgestellten Teilnahmebedingungen. Widerspruchsfall gehen diese produktspezifischen Teilnahmebedingungen den vorliegenden AGB vor.
§ 5 Employer Branding und Recruiting
Vertragsgegenstand sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen im Bereich Employer Branding, Recruiting und Personalsuche. Dazu können insbesondere die Konzeption und Umsetzung von Arbeitgeberkommunikation, die Suche und Ansprache potenzieller Bewerber*innen, die Organisation von Recruitingformaten sowie die fachliche Begleitung von Auswahlprozessen gehören.
Der Abschluss eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses ist nicht geschuldeter Leistungserfolg. Career Center schuldet – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – weder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen noch die Besetzung einer Stelle.
Career Center schuldet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Vollständigkeits-, Identitäts-, Eignungs-, Bonitäts- oder Rechtsprüfung von Angaben und Unterlagen, die von Bewerber*innen, Kund*innen oder sonstigen Dritten bereitgestellt werden. Gesetzliche Prüf-, Sperr-, Entfernungs- und Mitwirkungspflichten von Career Center bleiben unberührt. Kund*innen treffen ihre Auswahl- und Einstellungsentscheidungen eigenverantwortlich.
Career Center übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen, die Dauer oder den wirtschaftlichen Erfolg eines Beschäftigungsverhältnisses und nicht für die Qualität der Arbeitsleistung einer vermittelten Person. Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen von Career Center, insbesondere fehlerhafter Übermittlungen, sowie zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 5a Jobplattform, Inserate und Unternehmensprofile
Career Center betreibt unter https://jobs.careercenter.univie.ac.at eine Jobplattform. Die technische Bereitstellung kann unter Einsatz von Jobiqo GmbH und weiteren ordnungsgemäß eingebundenen technischen Dienstleister*innen erfolgen. Zum Leistungsumfang können insbesondere Recruiter*innenkonten, Stelleninserate, Unternehmensprofile, Feed-Übernahmen, Widgets, Job-Alerts, Bewerbungsübermittlungen und ausdrücklich freigeschaltete Zusatzmodule gehören.
Die Registrierung und Buchung von Produkten ist ausschließlich Unternehmer*innen gestattet. Die Kund*in hat Unternehmens-, Kontakt-, Rechnungs- und Steuerdaten vollständig und richtig anzugeben, Zugangsdaten geheim zu halten, Zugriffe nur autorisierten Personen zu ermöglichen und einen vermuteten Missbrauch unverzüglich zu melden. Das Konto darf ohne Zustimmung von Career Center nicht auf Dritte übertragen werden.
Laufzeit, Veröffentlichungsdauer, Leistungsumfang, Preis, Verlängerung und Kündigung eines Inserats, Unternehmensprofils oder sonstigen Plattformprodukts ergeben sich aus der bei Bestellung angezeigten Produktbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn sie im Bestellprozess ausdrücklich ausgewiesen und vereinbart wurde.
Die Kund*in ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihr bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Sie gewährleistet insbesondere, dass Stellenanzeigen und Unternehmensprofile keine rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte enthalten und dass sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Für die Vertragsdauer räumt die Kund*in Career Center die zur technischen Aufbereitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Bewerbung der Inhalte auf der Jobplattform, in Widgets, Feeds, Job-Alerts, Suchmaschinen und vereinbarten Kommunikationskanälen erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
Career Center ist berechtigt, Inhalte vor Veröffentlichung auf offensichtliche technische oder rechtliche Mängel zu prüfen und bei begründetem Verdacht auf Rechtswidrigkeit, Irreführung, Diskriminierung, Sicherheitsrisiken, fehlende Zielgruppenrelevanz oder Vertragsverstöße abzulehnen, vorübergehend zu sperren oder zu entfernen. Soweit keine Gefahr im Verzug besteht, erhält die Kund*in zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme oder Verbesserung. Eine allgemeine Überwachungs- oder umfassende Rechtsprüfungspflicht von Career Center wird dadurch nicht begründet.
Career Center kann Stellenanzeigen über Feed-Schnittstellen übernehmen oder an vereinbarte Kanäle ausspielen. Bei einer Weiterleitung auf externe Bewerbungsseiten gelten dort die Bedingungen und Datenschutzinformationen des jeweiligen Betreibers. Career Center schuldet keine bestimmte Platzierung, Reichweite, Suchmaschinenindexierung, Anzahl an Aufrufen, Job-Alert-Zustellung oder Anzahl bzw. Qualität von Bewerbungen.
Soweit eine Direktbewerbung über die Jobplattform angeboten wird, übermittelt Career Center die von Bewerber*innen eingegebenen Daten und Unterlagen an das in der Stellenanzeige bezeichnete Unternehmen. Die Kund*in ist ab Erhalt für die weitere Verarbeitung im eigenen Recruitingverfahren verantwortlich und darf die Daten ausschließlich für den jeweils transparent bezeichneten Bewerbungszweck verwenden. Eine Verarbeitung im Auftrag von Kund*innen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und erforderlichenfalls in einer Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO geregelt ist.
Diese AGB gelten nicht gegenüber Bewerber*innen. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung, die Annahme von Nutzungsbedingungen und allfällige freiwillige Einwilligungen sind technisch und rechtlich getrennt auszugestalten. Eine Bewerbung darf nicht von der Annahme dieser B2B-AGB abhängig gemacht werden.
Optional angebotene Funktionen zur Lebenslaufanalyse, zum CV-Parsing oder zur KI-gestützten Erstellung von Stellenanzeigentexten dienen ausschließlich als technische Unterstützung. Ergebnisse sind von der Kund*in fachlich, rechtlich und inhaltlich zu prüfen und dürfen nicht als alleinige Grundlage einer Entscheidung über Bewerber*innen verwendet werden. Personenbezogene Bewerber*innen- oder Mitarbeiter*innendaten dürfen in Funktionen zur Textgenerierung nur eingegeben werden, wenn dies ausdrücklich vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Sofern keine gesonderte Verfügbarkeitsvereinbarung getroffen wurde, schuldet Career Center keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Jobplattform. Career Center ist berechtigt, angemessene Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen durchzuführen und wird planbare, wesentlich beeinträchtigende Wartungsfenster nach Möglichkeit vorab ankündigen. Bei erheblichen, von Career Center zu vertretenden und nicht binnen angemessener Frist behobenen Einschränkungen bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Kund*in unberührt.
§ 6 Veranstaltungen
Vertragsgegenstand sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen des Veranstaltungs- oder Eventmanagements. Dazu können insbesondere die Konzeption, Organisation und Durchführung von Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltungen, Vorträgen, Seminaren, Webinaren, Workshops und Coachings sowie die Erstellung und Bereitstellung vereinbarter Unterlagen gehören. Veranstaltungsort, Plattform, Zugangsbedingungen, technische Mindestanforderungen, Aufzeichnungen und sonstige Leistungsbestandteile werden im konkreten Auftrag festgelegt.
Die Kund*in hat Career Center die erwartete und, sobald verfügbar, die endgültige Zahl der Teilnehmer*innen rechtzeitig mitzuteilen. Für Schäden oder Mehraufwendungen, die kausal aus einer von der Kund*in schuldhaft unrichtig oder verspätet mitgeteilten Teilnehmer*innenzahl entstehen, haftet Career Center nicht; weitergehende pauschale Haftungsausschlüsse sind damit nicht verbunden.
Soweit die Kund*in Veranstaltungsräumlichkeiten bereitstellt, müssen diese für die vereinbarte Veranstaltung geeignet, sicher, zugänglich und rechtzeitig verfügbar sein.
Die Kund*in gewährleistet die vereinbarte technische und sonstige Ausstattung der von ihr bereitgestellten Räumlichkeiten. Career Center haftet nach Maßgabe des § 14 nicht für Beeinträchtigungen, die ausschließlich durch fehlende oder mangelhafte, von der Kund*in bereitzustellende Ausstattung verursacht werden.
Die Kund*in gewährt Career Center den für Vorbereitung, Aufbau, Durchführung und Abbau erforderlichen Zugang zu den vereinbarten Räumlichkeiten. Career Center teilt den erforderlichen Zugang rechtzeitig mit; sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Mitteilung grundsätzlich spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung.
Fällt eine für die Veranstaltung wesentliche Vortragende, Trainer*in oder sonstige Mitwirkende aus wichtigem Grund aus, ist Career Center berechtigt, eine fachlich geeignete Ersatzperson, einen Ersatztermin oder eine annähernd gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Ist eine solche Lösung nicht möglich oder der Kund*in nicht zumutbar, kann die betroffene Leistung storniert werden; bereits bezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden nach dem konkret vereinbarten Entgelt anteilig rückerstattet.
Video-, Foto- und Audioaufnahmen dürfen von der Kund*in ausschließlich im Umfang der gesondert vereinbarten Lizenz genutzt werden. Die Lizenzvereinbarung soll insbesondere Medien, Nutzungsarten, Gebiet, Dauer, Bearbeitungsrechte und Namensnennung regeln. Die Kund*in hält Career Center nur hinsichtlich solcher Ansprüche schad- und klaglos, die aus einer von ihr zu vertretenden vertragswidrigen Nutzung entstehen. Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der abgebildeten oder aufgenommenen Personen bleiben gesondert zu beachten.
Career Center ist berechtigt, Teilnehmer*innen bei erheblichen Verstößen gegen Sicherheits-, Verhaltens- oder Veranstaltungsregeln oder bei unzumutbarer Beeinträchtigung anderer Teilnehmer*innen, Vortragender oder Mitarbeiter*innen nach angemessener Abmahnung von der weiteren Teilnahme auszuschließen; bei Gefahr im Verzug ist ein sofortiger Ausschluss zulässig.
Eine Überbuchung aufgrund erfahrungsgemäßer No-Shows ist nur zulässig, wenn dies den Teilnehmer*innen bereits im Anmeldeprozess transparent mitgeteilt wird und nachvollziehbare Kapazitäts-, Wartelisten- und Prioritätsregeln bestehen. Bestätigte Teilnehmer*innen dürfen nicht allein aufgrund einer internen Überbuchung abgewiesen werden, sofern die Bestätigung nicht ausdrücklich unter einem Kapazitätsvorbehalt stand.
§ 7 Beratungsleistungen
Beratungsleistungen sind eigenständige, im konkreten Angebot beschriebene fachliche Leistungen, insbesondere Analyse-, Konzeptions-, Strategie-, Coaching- und Begleitungsleistungen. Sie umfassen nicht automatisch Leistungen nach §§ 5, 5a oder 6, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Art, Ziel, Umfang und voraussichtlicher Aufwand der Beratung ergeben sich aus dem vereinbarten Beratungskonzept oder Angebot. Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixpreis, ein Stundenkontingent oder ein verbindlicher Leistungsumfang vereinbart wurde. Absehbare wesentliche Überschreitungen zeigt Career Center der Kund*in rechtzeitig an.
Career Center kann zur Leistungserbringung technische Dienstleister*innen, Auftragsverarbeiter*innen und Erfüllungsgehilf*innen einsetzen, soweit dies für die vereinbarte Leistung sachlich erforderlich ist. Deren Einsatz richtet sich nach den einschlägigen vertraglichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Einsatz fachlicher Subunternehmer*innen, deren persönliche Mitwirkung für die Kund*in erkennbar wesentlich ist, wird vorab mitgeteilt; eine Zustimmung ist nur erforderlich, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Auf Verlangen informiert Career Center in angemessenem Umfang über den Stand der Leistungserbringung. Rein technische Dienstleister*innen und datenschutzrechtliche Unterauftragsverarbeiter*innen werden nach den jeweils anwendbaren Vertrags- und DSGVO-Regelungen behandelt.
III. Allgemeine Vertragspflichten
§ 8 Zahlung, Verzug
Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vorauszahlungen, Teilrechnungen sowie wiederkehrende Plattform- oder Abonnemententgelte sind zulässig, wenn dies im Angebot, im Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist; wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Der Zahlungsverzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Career Center ist nur vorleistungspflichtig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei nach Vertragsschluss eintretender begründeter Gefährdung des Entgeltanspruchs kann Career Center im Rahmen des § 1052 ABGB eine angemessene Sicherheitsleistung oder Zug-um-Zug-Leistung verlangen.
Die Ausstellung oder Übersendung einer Rechnung an einen von der Kund*in bezeichneten Dritten ändert die Person der Vertragspartner*in und deren Zahlungspflicht nicht. Eine Schuldübernahme oder ein Schuldbeitritt des Dritten setzt eine ausdrückliche Erklärung des Dritten und deren Annahme durch Career Center voraus.
Bei Zahlungsverzug kann Career Center den gesetzlichen Pauschalbetrag gemäß § 458 UGB sowie darüber hinaus notwendige, zweckentsprechende und angemessene Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten verlangen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Bei Zahlungsverzug oder einer nach Vertragsschluss eingetretenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage der Kund*in, durch die der Entgeltanspruch gefährdet erscheint, kann Career Center nach vorheriger Mitteilung angemessene Zahlungsziele widerrufen, offene Leistungen zurückbehalten oder Vorkasse bzw. Sicherheit verlangen. Zwingende gesetzliche Rechte der Kund*in bleiben unberührt.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Die Kund*in kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder mit der Forderung von Career Center rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleiben hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis unberührt.
Die Abtretung nicht auf Geld gerichteter Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen Zustimmung von Career Center in Textform, sofern der Kund*in dies zumutbar ist. Für die Abtretung von Geldforderungen zwischen Unternehmer*innen gelten die zwingenden Bestimmungen des § 1396a ABGB; die Wirksamkeit einer Abtretung bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang unberührt.
§ 10 Leistungserbringung
Leistungsfristen und -termine ergeben sich aus dem Angebot, der Produktbeschreibung oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, erbringt Career Center die Leistung innerhalb einer nach Art und Umfang des Auftrags angemessenen Frist. Verzögert die Kund*in eine erforderliche Mitwirkungshandlung gemäß § 11, verlängert sich die Leistungsfrist nur um die dadurch tatsächlich verursachte Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Bei unverbindlichen Leistungszeiten gerät Career Center nach den gesetzlichen Voraussetzungen, erforderlichenfalls erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, in Verzug. Geringfügige Verzögerungen begründen keine Rechte, soweit sie den Vertragszweck objektiv nicht wesentlich beeinträchtigen; gesetzliche Rechte bei wesentlicher Verzögerung bleiben unberührt.
Ausfälle oder Verzögerungen von Lieferant*innen, Plattformanbieter*innen oder sonstigen Erfüllungsgehilf*innen entlasten Career Center nur, soweit Career Center diese trotz sorgfältiger Auswahl, angemessener Vertragsgestaltung, Überwachung und zumutbarer Vorsorge weder verursacht noch vermeiden konnte. Zwingende Zurechnungsregeln für Erfüllungsgehilf*innen bleiben unberührt.
Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren, nach Vertragsschluss eintretenden und von der betroffenen Partei nicht beherrschbaren Ereignissen werden die Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung ausgesetzt. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, weist die Beeinträchtigung auf Verlangen nach und trifft zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung. Dauert die wesentliche Beeinträchtigung länger als einen Monat oder kann ein vereinbarter Veranstaltungstermin dadurch nicht sinnvoll eingehalten werden, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil ohne weitere Leistungspflicht beenden; bereits bezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen sind rückzuerstatten.
Career Center ist zu zumutbaren und wirtschaftlich selbstständig nutzbaren Teilleistungen berechtigt. Zulässige Teilleistungen können im Verhältnis ihres Werts gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wird eine Leistung auf Wunsch der Kund*in oder durch eine von ihr zu vertretende fehlende Mitwirkung, Nichtabnahme oder Nichtzahlung verzögert oder verhindert, kann Career Center nur die dadurch kausal verursachten, erforderlichen und nachgewiesenen Mehraufwendungen verlangen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten sind anzurechnen. Gesetzliche Rücktritts- und Schadenersatzrechte sowie die Stornoregelung des § 15 bleiben unberührt.
Career Center kann eine vereinbarte Präsenzleistung aus sachlich erforderlichen, von Career Center nicht zu vertretenden Gründen als Online- oder Videokonferenzleistung erbringen, sofern dies der Kund*in zumutbar und die Ersatzleistung nach Inhalt, Qualität und Umfang annähernd gleichwertig ist. Career Center informiert die Kund*in so früh wie möglich. Die Kund*in stellt die übliche eigene technische Ausstattung und Internetverbindung bereit; Career Center benennt eine geeignete Anwendung. Bei nicht gleichwertiger oder unzumutbarer Ersatzleistung bleiben angemessene Preisminderungs-, Terminverschiebungs- und Rücktrittsrechte unberührt.
§ 11 Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten der Kund*innen
Soweit für Abschluss oder Durchführung des Vertrags besondere Genehmigungen, Einwilligungen, Lizenzen oder sonstige Rechte erforderlich sind und deren Beschaffung nach der Leistungsbeschreibung der Kund*in obliegt, hat sie diese rechtzeitig einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.
Die Kund*in erbringt alle nach dem Vertrag oder nach Treu und Glauben erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Bild- und Textmaterial, Zugängen, Freigaben sowie die organisatorische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Plattformleistungen.
Career Center kann für eine ausstehende Mitwirkung eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die betroffene Leistung aussetzen oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten. Ein Rücktritt ohne Nachfrist ist nur zulässig, wenn die Mitwirkung zu einem ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Zeitpunkt erfolgen musste, endgültig verweigert wird oder eine Nachfrist aus sonstigen gesetzlichen Gründen entbehrlich ist.
IV. Mängelrechte, Rücktritt und Schadenersatz
§ 12 Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden Maßgaben: Die Kund*in hat erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist nach Leistungserbringung in Textform zu beschreiben und Career Center eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Verbesserung einzuräumen. Career Center ist zunächst zur Verbesserung oder – soweit sachgerecht – zur Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Verbesserung fehl, wird sie verweigert oder ist sie unzumutbar, stehen der Kund*in die gesetzlichen Rechte zu. § 377 UGB bleibt, soweit anwendbar, unberührt; zwingende Rechte können nicht ausgeschlossen werden.
Die in einem angenommenen Angebot, einer Auftragsbestätigung, der bei Bestellung angezeigten Produktbeschreibung oder einer ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind Vertragsinhalt. Eine darüber hinausgehende Garantie liegt nur vor, wenn Career Center sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet.
Öffentliche Äußerungen Dritter werden nur dann Vertragsinhalt, wenn Career Center sie im konkreten Angebot ausdrücklich übernommen hat. Berichtigte oder für die Vertragsentscheidung nachweislich unerhebliche Aussagen begründen keine darüber hinausgehende Beschaffenheitsvereinbarung. Zwingende gesetzliche Regeln bleiben unberührt.
§ 13 Rücktritt
Rücktritt, Kündigung und sonstige Vertragsauflösung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie allfälligen produktspezifischen Laufzeit- und Kündigungsregelungen. Gesetzliche Rücktrittsrechte wegen Verzugs, Nichterfüllung oder sonstiger Pflichtverletzung werden nicht von einem zusätzlichen Verschuldenserfordernis abhängig gemacht.
Im Fall einer wirksamen Vertragsauflösung sind die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten und für die Kund*in objektiv nutzbaren Leistungen nach ihrem tatsächlichen Wert zu vergüten, soweit nicht bereits eine abweichende gesetzliche Rückabwicklung vorgesehen ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertungsmöglichkeiten von Career Center sind anzurechnen; eine pauschale monatliche Nutzungsvergütung wird nicht geschuldet.
§ 14 Haftung von Career Center
Career Center haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Career Center nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund*in regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit je Schadensfall mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags bzw. bei Dauerschuldverhältnissen mit den in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung geschuldeten Nettoentgelten begrenzt. Der Ausschluss oder die Begrenzung gilt nicht, soweit eine individuelle Vereinbarung, insbesondere eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitsvereinbarung, abweichende Regelungen enthält.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen, Arbeitnehmer*innen, freien Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilf*innen von Career Center. Die gesetzlichen Beweislastregeln, insbesondere § 1298 ABGB, bleiben unberührt.
Die Kund*in hat erkennbare Schäden, für die sie Career Center in Anspruch nehmen will, ohne schuldhaftes Zögern in Textform anzuzeigen und Career Center eine zumutbare Untersuchung sowie Schadensminderung zu ermöglichen. Eine verspätete Anzeige führt nur insoweit zu einer Anspruchskürzung, als sie die Aufklärung oder Minderung des Schadens konkret und schuldhaft beeinträchtigt hat.
Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Verkürzungen gelten nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und sonstige zwingende Ansprüche.
§ 15 Haftung der Kund*innen und Stornierung
Verletzt die Kund*in schuldhaft eine Vertragspflicht, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für den dadurch kausal verursachten und nachgewiesenen Schaden. Ersparte Aufwendungen und zumutbare anderweitige Erwerbsmöglichkeiten von Career Center sind anzurechnen. Soweit im Einzelfall eine Schadenersatzpauschale vereinbart wird, bleibt der Kund*in der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens offen; das richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 1336 ABGB bleibt unberührt.
Für die Stornierung von Veranstaltungen gemäß § 6 gelten, sofern im Angebot keine abweichende sachlich begründete Stornoregel vereinbart wurde, die nachstehenden Pauschalen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung in Textform bei Career Center; eine E-Mail an careercenter@univie.ac.at genügt. Die Pauschalen beziehen sich auf das Nettoentgelt des stornierten Leistungsteils; Teilstornierungen werden anteilig berechnet. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer zumutbaren Ersatzbelegung werden angerechnet; der Kund*in bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens offen. Umbuchungen, Ersatzteilnehmer*innen und Terminverschiebungen werden nach Möglichkeit gegen Ersatz tatsächlich entstandener Mehrkosten ermöglicht. Sagt Career Center die Veranstaltung ab, entfällt die Stornopauschale und Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet.
Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung | Stornopauschale |
|---|---|
Mindestens sechs (6) Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin | Keine |
Weniger als sechs (6), aber mindestens drei (3) Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin | 50 % des Nettoentgelts des stornierten Leistungsanteils |
Weniger als drei (3), aber mindestens einen (1) Monat vor dem geplanten Veranstaltungstermin | 75 % des Nettoentgelts des stornierten Leistungsanteils |
Weniger als einen (1) Monat vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen | 100 % des Nettoentgelts des stornierten Leistungsanteils |
V. Sonstiges
§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Soweit Career Center Leistungen auf Grundlage von Inhalten, Unterlagen oder verbindlichen Vorgaben der Kund*in erbringt, gewährleistet die Kund*in, dass sie hierüber verfügen darf und deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Die Kund*in hält Career Center von berechtigten Ansprüchen Dritter nur insoweit schad- und klaglos, als die Rechtsverletzung von ihr zu vertreten ist. Career Center informiert die Kund*in unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, ermöglicht ihr im angemessenen Umfang die Rechtsverteidigung und schließt ohne ihre Zustimmung keinen Vergleich, der Pflichten der Kund*in begründet. Ein Mitverschulden von Career Center ist zu berücksichtigen.
§ 17 Druck-, Medien- und Gestaltungsaufträge
Die Kund*in hat Korrekturabzüge, Andrucke, Entwürfe und Freigabedateien auf Satz-, Inhalts- und sonstige erkennbare Fehler zu prüfen und in Textform freizugeben. Von der Kund*in unverändert bereitgestellte Logos, Texte oder Dateien werden nur dann inhaltlich geprüft, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Career Center haftet nach Maßgabe des § 14 nicht für Fehler, die auf von der Kund*in freigegebene oder unverändert bereitgestellte Inhalte zurückzuführen sind. Mündlich übermittelte Änderungen werden erst nach Bestätigung in Textform verbindlich.
Von der Kund*in überlassene Vorlagen und Datenträger werden mit der im Geschäftsverkehr angemessenen Sorgfalt verwahrt und nach Abschluss des Auftrags auf Verlangen zurückgegeben. Für Verlust oder Beschädigung haftet Career Center nach § 14. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, Beweissicherung, datenschutzrechtliche Löschpflicht oder gesonderte Archivierungsvereinbarung entgegensteht, kann Career Center nicht mehr benötigte Unterlagen nach zwei Jahren vernichten oder löschen, nachdem der Kund*in zuvor eine angemessene Frist zur Rücknahme oder Sicherung eingeräumt wurde. Technisch unvermeidbare Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Backup-Zyklen gelöscht.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Erfüllungsort ist der in Angebot oder Auftragsbestätigung bezeichnete Ort. Fehlt eine Angabe, ist Wien Erfüllungsort; bei digitalen Leistungen ist der Sitz von Career Center maßgeblich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit beiderseits unternehmensbezogenen Geschäften wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sollen aus Beweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Gesetzlich oder individuell zwingend vereinbarte Schrift- oder Signaturformen bleiben unberührt. Soweit eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist, gelten die eIDAS-Verordnung und das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz in der jeweils geltenden Fassung. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen einer Formklausel vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit das Festhalten am Vertrag für die Parteien zumutbar ist. Eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion einer zu weit gefassten AGB-Klausel ist damit nicht verbunden.
An die Stelle einer unwirksamen oder fehlenden Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig und erforderlich ist, ist die Regelung heranzuziehen, die dem erkennbaren Vertragszweck und der ausgewogenen Interessenlage der Parteien am ehesten entspricht.