
Studierende & Absolvent*innen aus Drittstaaten
Karriereberatung für Studierende & Absolvent*innen aus Drittstaaten
Bist du Drittstaatsangehörige*r, und planst in Österreich zu arbeiten oder dich dort niederzulassen?
Wenn du aus einem Land stammst, das weder Mitglied des EWR noch der EU ist, musst du einige zusätzliche Schritte beachten, bevor du in Österreich arbeiten kannst. Um dir den Überblick über die rechtlichen Anforderungen zu erleichtern und dir einen guten Start in deine Karriere zu ermöglichen, bietet das Career Center in Zusammenarbeit mit dem AMS (Arbeitsmarktservice) kostenlose Karriereberatungsgespräche für Studierende und Absolvent*innen der Universität Wien an. Die Beratungsgespräche können auf Englisch oder Deutsch stattfinden.
Gut zu wissen
- Dauer: 50 Minuten (einmalig)
- Online oder in Präsenz
- auf Deutsch & Englisch möglich
- für Studierende oder Absolvent*innen aus Drittstaaten (Nicht-EU- und Nicht-EWR-Mitgliedstaaten)
- first come, first served
- kostenlos
Anmeldung
Du kannst einen Online- oder Präsenz-Termin buchen. Nutze gerne das Textfeld bei der Terminbuchung und teile uns mit, worüber du sprechen möchtest. Damit sich die Beraterin gut auf das Gespräch vorbereiten kann, lade bitte deinen aktuellen Lebenslauf (muss nicht perfekt sein) bei der Anmeldung hoch. Hier findest du Tipps zum Erstellen eines Lebenslaufs. Es werden monatlich neue Termine hinzugefügt.
Deine Beraterin wird deinen Lebenslauf vorab durchsehen, um etwas mehr über deinen Werdegang zu erfahren. Du hast außerdem die Möglichkeit, vor deinem Termin im Kommentarfeld des Anmeldeformulars Fragen zu stellen. Du hast 50 Minuten Zeit, um deine Fragen gemeinsam mit der Beraterin zu besprechen.
Entscheide dich, ob du dich mit deiner Beraterin persönlich oder online treffen möchtest. Wähle einen der verfügbaren Termine und melde dich an. Du musst eine Kopie deines Lebenslaufs hochladen, halte diesen also bitte bereit. Neue Termine werden jeweils Mitte des Monats hinzugefügt. Wenn du also keine freien Termine siehst, schau im nächsten Monat noch einmal vorbei.
Die Coaching-Sitzung soll dir helfen, mehr Klarheit über deine beruflichen Ziele zu gewinnen, und deine Beraterin kann dir gegebenenfalls hilfreiche Ressourcen zur Verfügung stellen. Sie wird dich bei deiner Entscheidung unterstützen, kann sie jedoch nicht für dich treffen. Deine Beraterin kann dir einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen geben, ist jedoch keine Rechtsanwältin und erteilt keine Rechtsberatung. Sie kann dich an Anlaufstellen verweisen, bei denen du Rechtsberatung zu Fragen rund um die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhältst.
Kontakt
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